Orientierung

Studienvoraussetzungen

Hochschulzugang Ev. Hochschule TABOR

Für die Aufnahme eines Studiums an der Evangelischen Hochschule TABOR ist eine Hochschulzugangsberechtigung nötig. Die rechtlichen Bestimmungen finden sich in:

  • Hessisches Hochschulgesetz § 60 (HHG in der Fassung vom 14.12.2021)
  • Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen in Hessen (BerQHSchulZV bzw. BerufsHZVO von 2015)

Daraus ergeben sich mehrere mögliche Zugänge zu einem Studium an der EH TABOR:

  1. Allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. vergleichbarer Schulabschluss (Matura usw.)
  2. fachgebundene Hochschulreife (berechtigt zum Studium des entsprechenden Faches)
  3. Fachhochschulreife (berechtigt zum Studium von jedem Fach an der EH TABOR)
  4. Meisterprüfung
  5. bestimmte Fortbildungsabschlüsse (mind. 400 Unterrichtsstunden, u.a. für Berufe im Gesundheitswesen oder im sozialpädagogischen Bereich)
  6. Abschluss einer Fachschule, z.B. mit der Anerkennung als staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher (vgl. die entsprechende Rahmenvereinbarung der KMK von 2002)
  7. mittlere Reife und ein qualifizierter Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung

Dabei gilt:

  • Nötig ist in der Berufsausbildung eine Abschlussnote 2,5 oder besser, wobei ggf. die Note des Kammer­zeugnisses maßgeblich ist.
  • Es muss sowohl die mittlere Reife als auch eine Berufsausbildung nachgewiesen werden, d.h. beide müssen kumulativ vorliegen. (Dies betrifft Fälle, in denen die mittlere Reife lediglich durch den Abschluss der einen Berufsausbildung erworben worden ist.)
  1. Hochschulzugangsprüfung

 

Für konkrete Anfragen bzgl. der Zugangsmöglichkeiten geben wir gerne Auskunft (info@eh-tabor.de). Unabhängig von den formalen und landesrechtlichen Regelungen ist für das Studium an der EH TABOR ein Bewerbungsverfahren vorgesehen.​​​​​​​

Praxiserfahrung

Weiterhin werden Praxiserfahrungen in einer christlichen Gemeindearbeit oder einem christlichen sozialen Projekt vorausgesetzt. Dazu sollte eine längerfristige regelmäßige Mitarbeit nachweisbar sein. Diese Voraussetzung kann auch durch ein FSJ bei einem christlichen Träger oder einer Jüngerschaftsschule o.ä. erfüllt werden.

Annerkennung von Vorleistungen

Evtl. können Studien- und Prüfungsleistungen, die schon an anderen Hochschulen oder auch in außerhochschulischen Ausbildungen erbracht wurden, auf einzelne Module im jeweiligen Studiengang  angerechnet werden. Dazu kann nach der Immatrikulation ein Antrag an den Prüfungsausschuss der Ev. Hochschule TABOR gestellt werden.

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